Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Town Sports AG
1 - Mitgliedschafts- und Zahlungs-Vereinbarungen
1.1 Mitgliedschaftsvereinbarung
Dieses Reglement gilt als integrierter Bestandteil der von jedem Mitglied zu unterzeichnenden Mitgliedschaftsvereinbarung. Das Mitglied akzeptiert durch seine Unterschrift ausdrücklich, sich an die Vorschriften und Bedingungen des Clubs zu halten. Vor der Aufnahme in den Club müssen die Mitglieder einen entsprechenden Club beitritt, eventuelle Anfangsbeiträge und, falls so vereinbart, den Jahresbeitrag oder eventuelle Vorauszahlungen bar bezahlen.
1.2 Monatsbeiträge
Die Mitglieder müssen die Mitgliederbeiträge, welche die TSAG jedes Jahr im Herbst festlegt, jeweils auf Fälligkeitsbeginn im Voraus bezahlen. Die TSAG hat das Recht, die Gebühren/Tarife jederzeit den Bedürfnissen anzupassen. Eine Änderung des Monatsbeitrages muss den Mitgliedern spätestens 30 Tage vor Inkrafttreten angekündigt werden. Diese Ankündigung wird im Club angeschlagen und in den Club informationen bekannt gegeben.
1.3 Monatszahlung
Die Monatsbeiträge und Nebenkosten müssen vom Mitglied mit einem Dauerauftrag auf der Bank oder der Post beglichen werden. Bei einem Zahlungsrückstand im ersten Mitgliedschaftsjahr von mehr als einem Monat hat die TSAG das Recht, den gesamten Mitgliederbeitrag einzufordern.
1.4 Vorauszahlung
Die Mitglieder können den vollen Jahresbeitrag jeweils auch im Voraus bezahlen. Nach Ablauf des ersten Mitgliedschaftsjahres kann das Mitglied die Clubmitgliedschaft wieder im Voraus bezahlen oder dazu übergehen, die Beiträgemonatlich (siehe Punkt 1.3) zu bezahlen.
1.5 Kosten bei LSV- oderDauerauftragsrückweisung
Für jeden Fall von Belastungsrückweisung, sei es wegen Aufhebung des Kontos, wegen ungenügender Deckung etc., wird dem Mitglied eine Umtriebsentschädigungvon Fr. 30.- belastet.
1.6 Rückständige Mitgliederbeiträgeund/ oder Gebühren
Falls sich ein Mitglied mit der Bezahlung eines oder mehrerer Monatsbeiträgeresp. des Jahresbeitrages und/ oder von Gebühren in Verzug befindet und das Mitglied nach erfolgter Mahnung, die Schuld nicht innerhalb der angesetzten Frist bezahlt hat, kann ihm der Zugang zum Club verweigert werden, bis der geschuldete Betrag bezahlt ist. Ab der ersten Mahnung werden Bearbeitungsgebühren erhoben: Fr. 10.- für die erste und Fr. 30.- für die zweite Mahnung.
1.7 Änderung der Mitgliedschaft
Die Mitglieder können die Mitgliedschaftsart durch schriftlichen Antrag ändern lassen. Die Monatsbeiträge werden entsprechend der neuen Mitgliedschaftsart angepasst. Nach erfolgter Neueinteilung wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.- erhoben.
1.8 Limitierung der Mitgliederanzahl
Es ist vorgesehen, die Anzahl der Mitgliedschaften im Club zu limitieren, damit den Mitgliedern eine vernünftige und zumutbare Benützung der Einrichtungen des Clubs gewährleistet werden kann. Es ist jedoch möglich, dass gelegentlich Wartezeiten oder Verzögerungen während den Spitzenzeiten im Fitness und Kraftbereich auftreten.
1.9 Zeitgutschrift
Kann ein Mitglied wegen Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, beruflichen Auslandaufenthalt, Ausbildung im Ausland, Zivil-/Zivilschutzdienst oder Militärden Club im Minimum einen Monat nicht benützen, so gewährt die TSAG eineentsprechende Zeitgutschrift. Diese Zeitgutschrift wird aufgrund eines schriftlichen Gesuches an den Club erteilt und nur bei einem schriftlichen Nachweis der Verhinderung. Das Gesuch muss umgehend eingereicht werden, darückwirkende Gutschriften ausgeschlossen sind.
1.10 Unterbrüche
Gegen eine Gebühr von Fr. 50 kann die Mitgliedschaft (auch ohne Angaben gemässPunkt 1.10) zeitlich unterbrochen werden. Der Unterbruch muss im Vorhinein beantragt werden, muss mindestens 1 Monat und kann höchstens 1 Jahr betragen. Danach sind die vereinbarten Mitgliederbeiträge wieder fällig, wobei die Gutschriften erst nach bezahlten 12 Monatsbeiträgen erfolgen. Die Mindestlaufzeit der Mitgliedschaft verlängert sich um die Dauer des Unterbruchs.
2 - Übertragung und Kündigung der Mitgliedschaft
2.1 Übertragung derMitgliedschaft
Jedes Mitglied ist berechtigt für eine Gebühr von Fr. 50.- seine Mitgliedschaft auf eine andere Person zu übertragen (welche nicht ein aktives Mitglied ist, resp. in den letzten 6 Monaten nicht Mitglied war). Diese Gebühr entfällt, sofern sich die neue Person für weitere 12 Monate verpflichtet. Die betreffende Person muss sich vorzeitig bei der Clubleitung vorstellen und alle erforderlichen Eintrittsformalitäten erledigen. Der Club behält sich das Recht vor eine Übertragung abzulehnen. Eine bereits übertragene Mitgliedschaft kann nicht auf eine dritte Person übertragen werden.
2.2 Mitgliedschaftsdauer
Die Mitgliedschaftsdauer beträgt mindestens ein Jahr. Nach Ablauf des ersten Mitgliedschaftsjahres verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch jeweils um ein Jahr (bei Jahreszahlung) oder monatlich (bei Monatszahlung). In beiden Fällen beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat, sodass die Mitgliedschaft mit einer Frist von einem Monat auf Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden kann.
2.3 Kündigung der Mitgliedschaft
Nach Ablauf des ersten Mitgliedschaftsjahres kann wie folgt gekündigt werden:
1. Schriftliche Kündigung mittels eines eingeschriebenen Briefes oder einerE-Mail an den Club.
2. Bezahlung sämtlicher ausstehender Mitgliedschaftsbeiträge und sonstiger Schulden gegenüber der TSAG.
2.4. Kündigung während einesVertragsunterbruchs
Während eines Unterbruchs kann ebenfalls erst frühestens nach 12 bezahlten Monatsraten gekündigt werden. Der letzte Monatsbeitrag wird jedoch immer zur Zahlung fällig. Ausgenommen davon sind krankheits- und unfallbedingte Kündigungen.
2.5 Reglementsverstösse
Falls ein Mitglied sich trotz Mahnung nicht an das Clubreglement hält, kann es von der TSAG aus dem Club ausgeschlossen, bzw. kann ihm die Verlängerung der Mitgliedschaft verweigert werden. Die Beurteilung von Reglementsverstössenerfolgt durch die Clubleitung.
2.6 Adressänderungen
Das Mitglied hat dem Club Änderungen seiner Adresse und/oder Telefonnummerinnerhalb von 14 Tagen schriftlich mitzuteilen
3 - Haftung
3.1 Trainingsrisiko
Die Mitglieder und Gäste trainieren und benützen sämtliche Anlagen des Clubsauf eigene Gefahr. Der Club lehnt jede Haftung für Gesundheitsschäden ab. Die Mitglieder haben sich gegebenenfalls vor Aufnahme ihrer Aktivitäten im Club aufgesundheitliche Risiken untersuchen zu lassen. Der Club erteilt keine Zusagen in Bezug auf medizinische Erfolge, die durch die Benützung der Einrichtungendes Clubs erreicht werden könnten.
3.2 Instruktion
Sämtliche Geräte im Club dürfen von Mitgliedern und Gästen nur nach erfolgterInstruktion durch das Club-Personal benützt werden.
3.3 Haftung bei Diebstählen
Die TSAG haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum der Mitglieder. Wir empfehlen allen Mitgliedern ihre Sachen immer einzuschliessenund den Schlüssel zu überwachen.
4 - Allgemeine Bestimmungen
4.1 Mitglieder- undGästeregeln
Die Mitglieder und Gäste sind verpflichtet, sich an die Clubregeln und an die Weisungen der Clubleitung zu halten.
4.2 Mitgliedschaftskarte
Gegen ein Depot von Fr. 10.- erhält jedes Mitglied eine persönliche, nichtübertragbare Mitgliedschaftskarte. Diese ist bei jedem Besuch unaufgefordert ander Reception vorzuweisen. Verlorene oder gestohlene Mitgliedschaftskarten müssen ersetzt werden (Kosten: Fr. 10.-).Die Mitgliedschaftsvorrechtebeschränken sich auf die Person, auf deren Namen die Mitgliedschaftskarteausgestellt ist. Der Missbrauch der Mitgliedschaftskarte hat deren Entzug zur Folge. Bei einem Austritt wird das bezahlte Depot nach Rückgabe der Karte zurückbezahlt, sofern keine weitere Schulden gegenüber der TSAG bestehen. Sollte die Karte beschädigt oder aus sonst einem Grund nichtmehr wiedergebraucht werden können, kann die TS AG die Rückzahlung des Depotsverweigern.
4.3 Mitglieder ohne Karte
Mitglieder, welche die Mitgliedschaftskarte nicht vorweisen können, müssen einDepot von Fr. 10.- hinterlegen. Diese Gebühr wird bei Vorweisung der Mitgliedschaftskarte wieder zurückerstattet.
4.4 Benützung der Garderobenschränke
Sportausrüstungen und Bekleidungen dürfen, ausser in einem gemieteten Garderobenschrank, nicht über Nacht im Club gelassen werden.
4.5 Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren in dem Club ist nicht gestattet.
4.6 Bekleidung
Mitglieder und Gäste sollten bei der Benützung der Club-Einrichtungen geeignete und angemessene Sportbekleidung (knielange Hosen, keine weit ausgeschnittene Tank Tops, saubere Indoor-Sportschuhe etc.) tragen. Schuhe, welche nicht ausschliesslich im Innenbereich getragen werden, sind nicht gestattet. Mit schweissnasser Trainings-Bekleidung dürfen die Kraftgeräte nicht benutzt werden. Die anwesenden Fitnesstrainer sind berechtigt, Mitglieder von der Fläche zuweisen, wenn die Bekleidung nicht unseren Regeln entspricht. Wenn vorhanden, sind Sauna und Dampfbäder Nacktbereiche, in denen Bade- und andere Kleider nicht gestatten sind. Nur Badetuch oder- mantel sind erlaubt. Im Ruheraum ist der Intimbereich zu bedecken. Mitgebrachte Tücher müssen dort als Sitz- und Liegeunterlagen benutzt werden.
4.7 Gästegebühren
Für alle Gäste, welche von einem Mitglied in den Club eingeführt werden, ist eine Gästegebühr zu entrichten. Die Gästegebühr kann durch den Club angepasst werden.
4.8 Aufsicht der Gäste
Gäste dürfen die freien Gewichte nur unter Aufsicht benützen.
4.9 Bade- und Trainingstücher
Badetücher werden gegen eine Mietgebühr abgegeben. Ein Frottiertuch ist in allen Bereichen des Clubs obligatorisch. In der Sauna sollte das Badetuch so gross sein, dass kein Schweiss auf das Holz tropft.
4.10 Rauchen
Es gilt ein allgemeines Rauchverbot.
4.11 Getränke + Esswaren
Glasbehälter und Esswaren jeglicher Art sind in sämtlichen Trainingsräumenuntersagt.
4.12 Änderung der Einrichtungen undAnlagen
Der Club behält sich das Recht vor, seine Anlagen und Einrichtungen von Zeit zu Zeit zu verändern, einen Teil der Anlagen und Einrichtungen zu eliminieren oder andere hinzuzufügen.
4.13 Spezielle Anlässe
Der Club hat je nach Bedarf das Recht, die Benützung seiner Anlagen und Einrichtungen für spezielle Anlässe und privaten Gebrauch zureservieren.
5 - Fitness-Lektionen
5.1 Reservation für Fitnesslektionen
Mitglieder haben das Recht, einen Platz in einer Fitnesslektion bis zu 6 Tage im Voraus zu reservieren.
5.2 Limitierung der Klassengrössen
Die Grösse der Fitnessklassen ist auf eine bestimmte Anzahl Teilnehmer/-innen limitiert.
5.3 Eintritt in die Klasse nach Beginn der Lektion
Nach Beginn einer Fitnesslektion kann in die Klasse nicht mehr eingetreten werden.
5.4 Fussbekleidung
Es darf nicht ohne Fussbekleidung an den Fitnesslektionen teilgenommen werden.
5.5 Änderung des Zeitplans derFitnesslektionen
Der Club behält sich das Recht vor, den Zeitplan der Fitnesslektionen jederzeit abzuändern.
5.6. Reglement Fitnesslektionen
Das Reglement der Fitnesslektionen kann durch den Club nach Bedarf abgeändert werden.
6 - Kraft-und Ausdauertraining
6.1 Serientraining
In Serien an Kraftgeräten zu trainieren ist nur solange erlaubt, bis sich für Mitglieder mit dem normalen Programm kein Unterbruch ergibt. Andernfalls muss das Gerät sofort freigegeben werden.
6.2 Freigewichte
Die Freigewichte, Scheiben, Hanteln und Geräte sind nach Gebrauch wieder zu versorgen.
6.3 Hygiene
Aus hygienischen Gründen sind im Kraftraum keine Trägerleibchen (Kraftshirts) erlaubt. Bei allen Übungen an Geräten ist ein Frottiertuch als Unterlage Vorschrift. Nach Gebrauch sind die Geräte mit einem vor Ort stehenden Desinfektionsspray zu reinigen.
6.4 Zeitbeschränkung
Die Herz-/Kreislaufgeräte sind während den Spitzenzeiten nach 30 Minuten freizugeben.
7 - Kundenrechte / Reglement über die Betreuungsdienstleistung
Mit der Mitgliedschaft wird das Anrecht auf folgende Betreuungs-Dienstleistungen des Clubs erworben:
• Gespräch zur Abklärung des gesundheitlichen IST-Zustandes mit Protokollierung im Gesundheitsfragebogen.
• Gespräch zur Abklärung der Trainingsbedürfnisse und Trainingsziele.
• Ermittlung der körperlichen Leistungsfähigkeit zur individuellen Dosierung des Trainings, wenigstens in den Bereichen Ausdauer und Beweglichkeit inkl. Protokollierung und Interpretation.
• Wiederholung dieser Ermittlung der körperlichen Leistungsfähigkeit nach wenigstens sechs Monaten.
• Trainingsberatung und Gestaltung eines den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten entsprechenden Trainingsprogrammes.
• Möglichkeit der schriftlichen Protokollierung der einzelnen Trainings in einer zur Verfügung gestellten Trainings-Protokollkarte.
• Angemessene individuelle Instruktion und Einführung in das Trainingsprogramm.
• Ständige Betreuung und Überwachung des Trainings.
• Alle oben genannten Betreuungsdienstleistungen sind im Abonnements-respektive Mitgliedschaftspreis inbegriffen.
8 - Schutz vor Dritten und Missbrauch
Zahlungsmittel, Geräte und Software der Mitglieder sind Teil des Town Sports AG Systems, befinden sich jedoch ausserhalb der Kontrolle von Town Sports AG und können zu einer Schwachstelle des Systems werden. Town Sports AG empfiehlt deshalb, die gewählten Zahlungsmittel, Geräte und Software zu schützen, sensitive Informationen nicht über unverschlüsselte E-Mails oder ungeschützte elektronische Kommunikationskanäle zuzustellen sowie das Passwort zum Member Login und die dort eingegebenen Daten nicht mit Dritten zu teilen. Passwörter sind regelmässig zu ändern und so zu gestalten, dass sie sich nicht leicht ermitteln lassen.
9 - Geltendes Recht und Gerichtsstand
Alle Rechtsbeziehungen zwischen den Mitgliedern und Town Sports AG unterstehen schweizerischem Recht. Ordentlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Basel. Town Sports AG hat das Recht, Mitglieder beim zuständigen Gericht an deren Wohnort zu belangen.
10 - Änderungen der AGB
Town Sports AG hat das Recht die AGB jederzeit zu ändern. Bevor neue Bestimmungen in Kraft treten, werden die Mitglieder in geeigneter Form mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten (insb. Studio Webseite und Studio-App) informiert. Ist ein Mitglied mit den neuen Bestimmungen nicht einverstanden, kann es seine Mitgliedschaft kündigen, ansonsten gelten die neuen Bestimmungen ab dem Beginn der nächsten Abrechnungsperiode
11 - Mitteilungen
Die von Town Sports AG akzeptierte Kommunikation erfolgt via Studio, E-Mail, Telefon, WhatsApp, Studio Webseite und/oder Briefpost. Mitteilungen von Town Sports AG an Mitglieder können zudem rechtsgültig über die Studio-App zugestellt werden.
12 - Haftung
Die Benutzung der Trainingsanlagen im Studio erfolgen auf eigene Verantwortung. Jedes Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, seinen gesundheitlichen Zustand vor Aufnahme oder Fortsetzung des Trainingsärztlich abklären zu lassen. Town Sports AG haftet nicht für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit. Vorbehalten bleibt die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz
Die Trainingsgeräte dürfen nur sachgemäss und gemäss den Instruktionen des Studio-Personals benutzt werden. Das Mitglied verpflichtet sich, die Anweisungen des Personals sowie die Studio- und Sicherheitsregeln der Town Sports AG einzuhalten.
Für Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung der Anlagen, Missachtung von Instruktionen, Überbeanspruchung, eigenes Verschulden oder durch Dritte entstehen, übernimmt die Town Sports AG keine Haftung.
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen übernimmt die Town Sports AG keine Haftung. Den Mitgliedern wird empfohlen, ihre Wertsachen sicher zu verwahren und die vorhandenen Schliessfächer zu nutzen.
Werden Trainingsgeräte, Einrichtungen oder sonstiges Inventar des Studios durch unsachgemässe Nutzung, fahrlässiges Verhalten oder vorsätzliche Handlungen eines Mitglieds beschädigt, haftet das Mitglied für den entstandenen Schaden. Die Town Sports AG ist berechtigt, die Kosten für Reparatur oder Ersatz dem verursachenden Mitglied in Rechnung zu stellen. Die Abwicklung kann über eine private Haftpflichtversicherung erfolgen.
13 - Datenschutz
Bezüglich Datenschutzes gilt die jeweils aktuelle Version der Webseite des jeweiligen Studios veröffentlichte Fassung der Datenschutzerklärung.
Town Sports AG untersteht betreffend Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten der Mitglieder der schweizerischen Gesetzgebung. Die Datenschutzbestimmungen von Town Sports AG sowie etwaige Aktualisierungen davon sind Bestandteil der vertraglichen Beziehung und auf der jeweiligen Webseite unter Datenschutz abrufbar. Mit der Zustimmung zu diesen AGB genehmigt das Mitglied die Datenschutzbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung.
Es gelten die Gesetzgebungen des aktualisierten Datenschutzgesetzes vom 01.09.2023.
Mit dem Zustimmen der AGB ermächtigt der Nutzer zudem, zu Marketingzwecken in geeigneter Form (insbesondere Website, App, E-Mail) kontaktiert werden zu dürfen. Der Nutzer hat jederzeit das Recht und die Möglichkeit sich von der Kommunikation abzumelden
14 - Kontakt
Die Studios werden von der Town Sports AG betrieben.
Bei Fragen oder Anliegen steht das Studio den Mitgliedern gerne persönlich vor Ort sowie per Telefon, WhatsApp, E-Mail oder über die App zur Verfügung.
Town Sports AG
Freie Strasse 45
4001 Basel